VG Würzburg: Widerruf, Auflagenverstoß, Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, AUM, Maßnahme B 57, unterlassene Digitalisierung von Bäumen, keine wirksame Stellung des Mehrfachantrages im 4. Verpflichtungsjahr, Nichteinhaltung des Verpflichtungszeitraums, vorzeitiger Ausstieg, Verhältnismäßigkeit, intendiertes Ermessen zu Widerruf und Rückforderung
Urteil vom 16.03.2026 – W 8 K 24.2005